AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen ROWEK Keramik & Naturstein Service, Inhaber: Daniel Rowek und dem Kunden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung, Unterzeichnung der Offerte oder mit Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben.
Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen werden separat offeriert und verrechnet.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Offerte oder dem Werkvertrag. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die Mehrwertsteuer wird, sofern gesetzlich geschuldet, separat ausgewiesen. Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei Materialpreisänderungen, Lieferengpässen oder zusätzlichen, nicht vorhersehbaren Leistungen.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben sowie weitere Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen.
6. Termine und Ausführung
Vereinbarte Termine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Lieferverzögerungen, Witterungseinflüssen oder Umständen ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine reibungslose Ausführung der Arbeiten gegeben sind (z. B. freier Zugang zur Baustelle, Strom- und Wasseranschluss, rechtzeitige Entscheidungen). Verzögerungen oder Mehrkosten infolge fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.
8. Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde diese zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innert 10 Tagen, schriftlich zu melden. Erfolgt keine Mängelrüge, gelten die Arbeiten als abgenommen.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Natürliche Abnutzung, Materialeigenschaften sowie geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer bearbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Einzelfirma, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
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ROWEK Keramik & Naturstein Service,
Oberstammheim, 01.01.2026
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